Auszubildende zur Ergänzungsfachkraft in der Kinderbetreuung (m/w/d)

16. Juli 2024 : Wir suchen für unsere Kindertageseinrichtungen in Bergkirchen einen Auszubildenden zur Ergänzungsfachkraft (m/w/d).

Wir wünschen uns von Ihnen
o Sie sind offen für Menschen und begegnen ihnen mit Wertschätzung und Respekt
o Ihre Neugier, gemeinsam mit den Kindern die Welt zu entdecken und zu erforschen setzen Sie gerne in kreativen Ideen und Konzepten um
o Sie haben Freude an Kommunikation und sind bereit ihr berufliches Handeln im Team zu reflektieren

Wir bieten Ihnen
o eine professionelle Anleitung in einem engagierten, freundlichen und erfahrenen Team
o einen Träger, der sich mit seinen Einrichtungen und Mitarbeitern identifiziert
o sehr gute Übernahmechancen in einem anspruchsvollen Tätigkeitsbereich der Kinderbetreuung
o eine leistungsgerechte Bezahlung nach Qualifikation und bisheriger Tätigkeiten auf Grundlage des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD), sowie betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung), Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung, Arbeitsmarkt-, Großraumzulage und gemeindebezogene Zulagen

Diese Qualifizierungsvoraussetzungen benötigen Sie
o das Modul 2 (Quereinstieg Assistenzkraft) wurde erfolgreich abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) wurde erfolgreich absolviert
o Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
o Qualifizierter Abschluss der Mittelschule oder höher
o einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvor-bereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung)
o Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
Unsere Kinderhäuser arbeiten nach den Vorgaben des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans offen und setzen die Inklusion um. Alle Kindertagesstätten der Gemeinde besitzen ein umfassendes Schutzkonzept mit dem sie den Kinderschutz nach § 8a SGB VIII sicher umsetzen.

Interesse geweckt?
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Gemeinde Bergkirchen,
Johann-Michael-Fischer-Str. 1, 85232 Bergkirchen, oder gerne per E-Mail (pdf-Datei) an bewerbung@bergkirchen.de.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Beilhartz-Kloos unter 08131/6699-134 zur Verfügung.