Menschen mit Behinderung

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis eine Persönlichkeit zur Beratung des Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit Behinderung im Landkreis. Dies ist seit 01.12.2011 Herr Wolfgang Rettinger.

Hintergrund ist das Ziel aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsesetz (BayBGG): Das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben für den Behindertenbeauftragten:

- Der Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG.
- Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen 
  zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern (vgl. Art. 3 BayBGG).
- Als Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit sieht Abschnitt 2 des BayBGG vor:
- Benachteiligungsverbot (Art. 9)
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Art.10)
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Art.11)
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Art.12)
- Barrierefreies Internet und Intranet (Art.13)
- Barrierefreie Medien (Art.14)

Um diese verantwortungsvollen Aufgaben optimal im Landkreis gerecht zu werden, wurden zusätzlich in fast allen Gemeinden des Landkreises Behindertenbeauftragte berufen.
Der Behindertenbeauftragte für die Gemeinde Bergkirchen ist:

Nils Brodd
Büburgstr. 2
85232 Bergkirchen
Tel. 08131/332287
e-mail: behindertenbeauftragter@bergkirchen.de