Osterfeuer bitte anmelden!
Seit der Umstellung der Alarmierung der Feuerwehren auf die Integrierte Leitstelle wurde vermehrt festgestellt, dass es aufgrund nicht angemeldeter Osterfeuer zu unnötigen Alarmierungen der Feuerwehr kommt. Um solche Fehlalarme künftig zu vermeiden, müssen Osterfeuer sowie alle ähnlichen, in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Brauchtumsfeuer von der Gemeinde an die Integrierte Leitstelle gemeldet werden.
Wir bitten daher alle Vereine sowie Privatpersonen, geplante Osterfeuer bis spätestens Montag, 30.03.2026 ausschließlich über das BürgerServicePortal der Gemeinde Bergkirchen anzumelden:
Anmeldung von Osterfeuern
Seit der Umstellung der Alarmierung der Feuerwehren auf die Integrierte Leitstelle wurde vermehrt festgestellt, dass es aufgrund nicht angemeldeter Osterfeuer zu unnötigen Alarmierungen der Feuerwehr kommt. Um solche Fehlalarme künftig zu vermeiden, müssen Osterfeuer sowie alle ähnlichen, in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Brauchtumsfeuer von der Gemeinde an die Integrierte Leitstelle gemeldet werden.
Wir bitten daher alle Vereine sowie Privatpersonen, geplante Osterfeuer bis spätestens Montag, 30.03.2026 ausschließlich über das BürgerServicePortal der Gemeinde Bergkirchen anzumelden:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bergkirchen/brauchtumsfeuer/
Bitte beachten Sie:
Nicht rechtzeitig angemeldete Feuer können von der Gemeinde nicht mehr an die Integrierte Leitstelle nachgemeldet werden.
Erfolgt keine Anmeldung bei der Gemeinde, kann auch keine Information an die Integrierte Leitstelle weitergegeben werden. Sollte es in diesem Fall zu einer Alarmierung der Feuerwehr kommen, müssen der Verantwortliche des Osterfeuers bzw. der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück das Feuer stattfindet, die Kosten des Einsatzes tragen.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt nicht die Anzeige bei der Polizei. Wie in den vergangenen Jahren ist der Veranstalter weiterhin verpflichtet, das Osterfeuer zusätzlich bei der Polizei Dachau anzuzeigen.
Bitte beachten Sie:
Nicht rechtzeitig angemeldete Feuer können von der Gemeinde nicht mehr an die Integrierte Leitstelle nachgemeldet werden.
Erfolgt keine Anmeldung bei der Gemeinde, kann auch keine Information an die Integrierte Leitstelle weitergegeben werden. Sollte es in diesem Fall zu einer Alarmierung der Feuerwehr kommen, müssen der Verantwortliche des Osterfeuers bzw. der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück das Feuer stattfindet, die Kosten des Einsatzes tragen.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt nicht die Anzeige bei der Polizei. Wie in den vergangenen Jahren ist der Veranstalter weiterhin verpflichtet, das Osterfeuer zusätzlich bei der Polizei Dachau anzuzeigen.