Anbringung von Hausnummern ist Pflicht!
Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen und schnellen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Post- und Paketzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Hausnummernschildern ist nach der gemeindlichen Satzung zur Hausnummerierung sogar Pflicht.
Die Hausnummer muss in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist sie unmittelbar rechts neben der Eingangstüre in Höhe der Oberkante der Türe anzubringen. Befindet sich die Eingangstüre nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer straßenseitig an der Eingangstüre nächstgelegene Ecke des Gebäudes anzubringen. Würde die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf die am Gebäude angebrachte Hausnummer verhindern, ist sie unmittelbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Straße hin anzubringen.
Die Gemeinde könnte sogar die Beschaffenheit, Größe, Form und Farbe bestimmen. Beachten Sie bitte, dass die Hausnummer in Ihrer Größe, Beschaffenheit und bei Dunkelheit zur Straßenseite hin gut sichtbar ist.
Das Hausnummernschild dient zu Ihrer eigenen Sicherheit! Prüfen Sie bitte, ob Ihr Hausnummernschild den Anforderungen noch entspricht. Falls noch kein Schild angebracht ist, dann aber schnell…… man weiß nie….!!
Herzlichen Dank für die Einhaltung dieser Bürgerpflicht! (Text: SG)