Bergkirchen Mobil hat den Betrieb zum 30.11.2019 eingestellt - Tarifreform des MVV zum 15.12.2019

08. November 2019: Hiermit informieren wir Sie, dass unser Bergkirchen Mobil seine Fahrten zum 30.11.2019 einstellen muss. Wir möchten Sie aber jetzt schon darüber informieren, dass mit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 ein landkreisweites AST System eingeführt werden soll.

Mit der MVV-Tarifreform, die zum Fahrplanwechsel zum 15.12.2019 in Kraft tritt, gibt es einige Neuerungen. Mit dieser Reform werden unter anderem die Buslinie 721, die vorrangig durch unser Gemeindegebiet fährt, in dem Rahmen ausgebaut, dass es zukünftig eine 40-Minuten-Taktung von Montag bis Freitag in der Zeit von 5:00 Uhr morgens und bis 21:21 Uhr abends gibt. Ebenso werden auch Fahrten am Samstag, Sonn- und Feiertags angeboten. Durch die Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr wird der Gemeinde nicht mehr gestattet, ein Anrufsammeltaxi wie es bisher vorhanden war, zu übernehmen bzw. durchzuführen. 

Die MVV-Tarifreform zum 15. Dezember 2019

Einfacher und klarer strukturiert, günstigere Preise für die Mehrheit der Haushalte und ein größerer Geltungsbereich bei vielen Tickets. Die MVV-Tarifreform ist eine systematische Neugestaltung des Tarifs und stellt in der Wachstumsregion München wichtige Weichen für die Mobilität von morgen.

1.    Öfter „öffentlich“ fahren lohnt sich
In den allermeisten Fällen werden Vielfahrer durch attraktive Monats-, Abo- und Jahreskarten entlastet. So sinkt beispielsweise der Preis für die Monatskarte für München (Zone M) oder für zwei Zonen im Umland auf nur 55,20 Euro. Bei der Streifenkarte erhöht sich der Rabatt auf 15 Prozent, ihr Preis bleibt gleich.

Eine Übersicht aller Preise ab 15. Dezember 2019 ist hier abrufbar.

TIPP: Welcher Ort, welche Haltestelle oder Bahnhof sich in welcher Zone befindet, lässt sich ganz einfach auch über einen Zonen-Finder unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform ermitteln.

2.    Mehr Bewegungsraum
Künftig gelten oft größere Geltungsräume und damit günstigere Preise. Verbundweit wurde eine Vielzahl von Orten anderen zugeordnet. Geschlossene Siedlungsstrukturen werden nicht mehr von Tarifgrenzen durchschnitten.

Die ab 15. Dezember 2019 gültigen Netzplan finden Sie hier.

TIPP: Eine Vielzahl von Haltestellen und Bahnhöfe gehören zu zwei Zonen. Das bedeutet bei Fahrten von oder zu solchen Halten und Bahnhöfen muss – je nach Richtung der Fahrt – nur die jeweils günstigere der beiden Zonen bezahlt werden.

3.    So einfach wie noch nie
Die neue Tarifstruktur folgt einer einheitlichen Logik. Für alle Fahrscheine gelten nun sieben konzentrische Tarifzonen – statt den bisherigen Ringen, Zonen und Räumen. Das sorgt für mehr Verständlichkeit und Klarheit beim „Ticketlösen“.

Wichtige neue Angebote:
- U21 – weniger zahlen, mehr erleben: Für 15- bis 21-Jährige gibt es jetzt eine eigene Streifenkarte U21 mit 45% Rabatt. Diese funktioniert wie die reguläre Streifenkarte aber ohne Kurzstrecke. Damit bietet der MVV einen außergewöhnlich attraktiven Jugendtarif.

- Sozialticket: Erstmals wird es ein Sozialticket in allen MVV-Verbundlandkreisen geben. Die neue IsarCard S folgt wie alle anderen Tickets der Sieben-Zonen-Logik und wird als Monatskarte erhältlich sein.

Damit wird für Hilfeberechtigte Bus- und Bahnfahren viel günstiger. Sie erhalten ein Ticketangebot, das ihren Zahlungsmöglichkeiten entspricht – und können damit uneingeschränkt an öffentlicher Mobilität teilhaben.

Übergangsregelung und Aufbrauchfristen
Bei laufenden Abonnements werden ab 01.01.2020 die neuen Preise entsprechend der neuen Geltungsbereiche abgebucht. Bei einer Reduzierung des Preises wird die Ersparnis erstattet, bei einer Erhöhung des Preises erfolgt bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements keine Nachberechnung.

Bereits abgeschlossene IsarCard60-Abonnements für Personen vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr können ab 01.01.2020 zu den neuen Geltungsbereichen und Preisen als IsarCard65, jedoch mit der bisher geltenden Sperrzeitregelung, weitergeführt werden.

Information
Alle Informationen zur MVV-Tarifreform, Antworten auf die wichtigsten Fragen, die neuen Angebote sowie zu den Aufbrauchfristen und Übergangsregelungen finden sich unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform.

Außerdem steht das MVV-Infotelefon unter (089) 41 42 43 44 sowie der Kundendialog des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes unter info@mvv-muenchen.de gerne für Auskünfte zur Verfügung.