Bitte beachten – Anleinpflicht für Hunde

05. Januar 2023: Jeder Hundebesitzer geht mit seinem Hund gerne spazieren, um ihm den notwendigen Auslauf zu bieten.

Dabei möchte man den Hund gerne frei laufen lassen, muss sich jedoch an die Leinenpflicht halten. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich viele Hundehalter nicht an diese Anleinpflicht halten. Wir appellieren an alle Hundebesitzer, unbedingt diese Vorschriften einzuhalten. 

In der Gemeinde Bergkirchen wird diese Leinenpflicht in der Verordnung der Gemeinde Bergkirchen über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) geregelt, wie nachstehend zusammengefasst.

Kampfhunde und große Hunde (große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt) sind auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen.

Abweichend hiervon darf großen Hunden freier Auslauf gewährt werden in den unbebauten Gebieten des Gemeindebereiches Bergkirchen, soweit die nächste Bebauung mehr als 100 m entfernt ist und sich in der näheren Umgebung keine Personen aufhalten, z.B. Feldwege.

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für alle öffentliche Geh- und Radwege. Hier sind Kampfhunde und große Hunde ständig an der Leine zu führen.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer auch kleinere Hunde auf stark frequentierten Geh- und Radwegen anzuleinen.

Ergänzend möchten wir noch auf die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen der Gemeinde Bergkirchen hinweisen. Hier gilt folgendes:

Hundeverbot für alle Hunde auf sämtlichen gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen. Anleingebot für alle Hunde in Freizeit- und Sportanlagen.

Alle Satzungen sind auf unserer Internetseite unter

www.bergkirchen.de/rathaus-politik/satzungen-und-verordnungen/