Erweiterung der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen
Mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. April 2020 wurden die bislang bis zum 19. April 2020 geltenden Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen um eine Woche bis einschließlich 26. April 2020 verlängert.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass das Kind keiner Quarantänemaßnahme unterliegt.
Das Betreuungsverbot wird über den 26.April hinaus verlängert und ist gleichzeitig mit einer Erweiterung der Notbetreuung verbunden.
Über deren Details möchten ich Sie im Folgenden informieren:
Ab dem 27. April 2020 gilt:
1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Informationen zur Frage, welche Berufsgruppen unter den Begriff „kritische Infrastruktur“ fallen, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link des Staatsministeriums.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Bitte füllen Sie die Erklärung zu Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall aus und senden diese ausgefüllt, per E-Mail an die entsprechende Einrichtung zurück.
Das Formular ist noch nicht aktualisiert, die Angaben zum 2 Elternteil sind von daher zu streichen.
Wir werden die Anträge umgehend prüfen und uns nur bei Fragen bei Ihnen melden.
Bitte bedenken Sie, dass es sich um eine Notbetreuung handelt, damit gelten aktuell nicht die regulären Buchungszeiten sondern nur der tatsächliche Bedarf, den Sie im Antrag angeben.
Bitte geben Sie dazu die betreffenden Tage und Uhrzeiten zu besseren Planung genau an.
Sollte sich an dieser Regelung etwas ändern und die Betreuung auf die tatsächlich gebuchten Stunden zurückgehen, werde ich Sie dazu umgehend informieren.
Die Mailadressen der Einrichtungen:
Kinderhaus Regenbogen: kinderhaus.regenbogen@bergkirchen.de
Kinderhaus an der Maisach: kinderhaus-an-der-maisach@bergkirchen.de
Eulenhort: eulenhort.leitung@bergkirchen.de