Osterfeuer meldepflichtig
Seit der Umstellung der Alarmierung der Feuerwehren auf die Integrierte Leitstelle wurde festgestellt, dass wegen nicht angemeldeter Osterfeuer vermehrt alarmiert wurde. Um diese Fehlalarmierungen zu vermeiden müssen Osterfeuer und alle in Öffentlichkeit wahrnehmbaren Ereignisse dieser Art von der Gemeinde an die Integrierte Leitstelle gemeldet werden.
Wir möchten Sie daher bitten, falls Sie ein Osterfeuer geplant haben, dies bis spätestens Montag, 18.03.2024 mit Meldeblatt per E-Mail unter gemeinde@bergkirchen.de anzumelden.
Die Meldung an die Polizei Dachau entfällt dadurch nicht und muss auch wie bisher durch den Veranstalter abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie das Merkblatt Osterfeuer und Brauchtumsfeuer.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bittet die Gemeinde Bergkirchen in ihrem eigenen Interesse die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr seitens des Landratsamtes Dachau Kontrollen durchgeführt werden.
Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne auch zur Verfügung.